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Burda geht in die Printoffensive - vier neue Titel

Burda bringt vier neue Printtitel (zunächst als One-Shot)

Der Burda-Verlag wird bis Ende Juni vier neue Titel an den Kiosk bringen. Den Start macht MEIN SCHÖNES LAND im März. Es wendet sich an Menschen, die den Garten und die ländliche Idylle lieben. Es folgen ANTON, ein Frauenmagazin für die werdende Best Agerin, im Mai. Ebenfalls im Mai soll ALLEY CAT erscheinen. Hierbei handelt es sich um ein stilvolles Erotik- und Lifestylemagazin für Frauen zwischen 18 und 29 Jahren. Mit EASY bringt Burda ein Schnittmustermagazin in "hipper" Aufmachung heraus, das auf die Generation der Social Network-Nutzerin zielt und das zudem in einem Blog stattfindet.

 
Aus für Marke AGIP

Tankstellenkette AGIP wird umbenannt

Es wurde schon etwas länger spekuliert, ob die italienische Tankstellenkette AGIP einen neuen Namen erhält. Nun ist es amtlich. Die zu 100% zum ENI S.p.a.-Konzern gehörende AGIP Deutschland GmbH, die seit 25. Februar 1960 hierzulande aktiv ist, wird künftig wie die Konzernmutter ENI heißen. Ob die Namensumstellung durch einen neuen Slogan unterstützt wird ist noch unklar. Die bisherigen Slogans stellten vor allem den italienischen Charm und Stil der Ölgesellschaft heraus. ("Wir reißen uns 6 Beine für Sie aus" - 1976; "Tutto italiano" - 1996; "Stile italiano" - 2007)

 
Vollständiger Markenschutz für AUDI-Slogan

AUDI´s "Vorsprung durch Technik" genießt vollständigen Markenschutz

Der EuGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass der Werbeslogan "Vorsprung durch Technik" von AUDI nicht nur Informationscharakter hat, sondern auch Unterscheidungskraft aufweist. Insofern kann deshalb, so das Gericht, der Werbeslogan als Marke für entsprechende Waren und/oder Dienstleistungen eingetragen werden. Der bisherige Grundsatz, dass Werbeslogans immer nur als Werbung aufgefasst werden, ist somit außer Kraft gesetzt. Auf Basis dieses Grundsatzes hatte das europäische Gericht in erster Instanz noch eine Entscheidung der Erstprüfer des HABM und einer Beschwerdekammer bestätigt, die dem AUDI-Slogan die Gemeinschaftsmarkenanmeldung für viele Waren- und Dienstleistungsklassen versagten.

Die aktuelle Entscheidung, der ein siebenjähriger Rechtsstreit vorausging, erleichtert es den Unternehmen ihre Slogans auch als Marke eintragen zu lassen.

 
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