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Der Name KarstadtQuelle verschwindet langsam

Ehemalige KarstadtQuelle-Unternehmen werden umbenannt

Aus der KarstadtQuelle Bank wird am 8.März 2010 die Valovis Commercial Bank. Bereits am 15.Februar wurde aus der KarstadtQuelle Versicherung die ERGO Direkt Versicherung. Unter der Marke ERGO gehen auch die bisherigen Versicherungen bzw. Marken Victoria und Hamburg-Mannheimer auf. Ob die Kultfigur "Herr Kaiser" weiter auf Kundenfang geht, ist noch unklar.

Die Umbenennungen der KarstadtQuelle-Unternehmen sind das Resultat der negativen Auswirkungen der Insolvenz von Arcandor. Hinzu kommt im Falle der Versicherung eine hohe Forderung für die weitere Nutzung der Namensrechte.

 
IBM gibt Gas mit Lotus

IBM wirbt mit neuem Slogan für seine "alte" Marke

Das US-amerikanische IT- und Beratungsunternehmen IBM startet in Deutschland eine Werbekampagne mit dem Slogan "Lotus weiß" (Lotus knows), um seine Marke Lotus beim Endverbraucher wieder bekannter zu machen. Dazu nutzt IBM zielgruppenrelevante Wirtschafts- und IT-Publikationen, Online-Portale, Social Networks und Plakatierungen an Flughäfen. In den USA läuft die Kampagne bereits seit drei Monaten. Lotus wird derzeit von ca. 128 Millionen Usern weltweit genutzt.

 
Ausrufezeichen keine Marke

! steht für eine Marke - ist aber keine

Der europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 30.09.09 entschieden, dass ein einzelnes Ausrufezeichen (!) nicht als Markenzeichen in der EU geschützt werden kann. Dies hatte der Hamburger Modeanbieter "Joop! " versucht. Schon zuvor war Joop! damit beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante gescheitert. Damals wie heute ist die Begründung, dass das Ausrufezeichen, welches nicht besonders gestaltet ist, "nicht unterscheidungskräftig sei". Das Amt und das Gericht folgten insofern nicht der Argumentation des Unternehmen, dass das Zeichen nicht nur Bestandteil der Hauptmarke "Joop!" sei, sondern darüber hinaus auch beim relevanten Publikum bzw. Verkehrskreis für hochwertige und edle Bekleidung, Schmuck und Accessoires stehe. (Az: T-75/08)

 
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