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GeschmacksmusterrechercheGeschmacksmuster haben die Funktion die Erscheinungsform bzw. das Design eines Erzeugnisses oder einzelne Teile davon zu schützen. Unter Erzeugnisse im Sinne des Geschmacksmustergesetzes werden Waren, Warenverpackungen, grafische Symbole und typografische Schriftzeichen verstanden. Um als Geschmacksmuster territorialen Schutz zu erlangen, bedarf es der Anmeldung und Eintragung beim DPMA (Deutsches Geschmacksmuster), beim HABM (Gemeinschaftsgeschmacksmuster), beim Internationalen Büro der WIPO (Internationales Geschmacksmuster) oder bei der entsprechenden Behörde in dem anvisierten nationalen Markt. Geschmacksmuster müssen eine „Neuheit“ sein und eine „Eigenart“ besitzen, wobei die Behörde die Existenz dieser beiden Eigenschaften nicht prüft, sondern die Eintragung unabhängig davon vornimmt. Mit der Eintragung des Geschmacksmusters erwirbt der Inhaber ein absolutes Recht, das es ihm zum einen erlaubt, das Muster exklusiv zu benutzen oder zu verwerten und zum anderen Dritte von der Benutzung oder Verwertung auszuschliessen. Aus diesem Recht entstehen dem Geschmacksmusterinhaber Beseitigungs-, Unterlassungs-, Schadensersatz-, Vernichtungs- oder Überlassungs- sowie Auskunftsansprüche. Somit besteht bei Neuanmeldungen die Gefahr der Kollision mit bereits existierenden, prioritätsälteren Geschmacksmustern, die entweder zur Löschung des „neuen Musters“ führt oder gar kostenintensive Konsequenzen in Form von Schadensersatz- oder Vernichtungsforderungen nach sich zieht. Um derartige Unannehmlichkeiten und Kosten zu vermeiden, wird empfohlen, sich vor einer geplanten Geschmacksmusteranmeldung über den aktuellen Bestand von Geschmacksmustern zu informieren.
Folgende Geschmacksmusterrecherchen stehen Ihnen zur Verfügung:
GESCHMACKSMUSTER-SACHRECHERCHEGeschmacksmustersachrecherche ab 290,00 € zzgl. 19% MwSt. (345,10 € inkl. MwSt.) Die Geschmacksmustersachrecherchen geben Auskunft über mögliche Kollisionen mit zeitlich früher eingetragenen Geschmacksmuster in den in Frage kommenden Klassen und Registern. Die Geschmacksmusterspezialisten von EuCor verfügen hierbei über eine jahrelange Erfahrung und dementsprechende Kompetenz. Sie bestimmen für das zu überprüfende Geschmacksmuster sorgfältig die relevanten Locarno-Klassen, um einen qualifizierten Überblick über die bestehenden Eintragungen und damit die möglichen Kollisionsmuster zu erhalten. Der Geschmacksmustersachrecherchebericht enthält eine Aufstellung über existierende Geschmacksmuster in den beauftragten Registern, von denen Schutzansprüche ausgehen bzw. geltend gemacht werden können. Die enthaltenen Geschmacksmusterkopien enthalten folgende Informationen:
Die Geschmacksmustersachrecherchen sind für viele Länder möglich. Die verfügbaren Länder, Preise und Bearbeitungszeiten erhalten Sie gerne auf Anfrage oder entnehmen Sie bitte unserer Übersicht "EuCor - Preise & Leistungen". Bitte beachten Sie auch, dass Geschmacksmuster auch als Bildmarke und Bildmarken auch als Geschmacksmuster eingetragen sein können. In diesem Zusammenhang empfehlen wir unsere Komplettrecherchen Deutschland. GESCHMACKSMUSTER-INHABERRECHERCHEGeschmacksmusterinhaberrecherche ab 175,00 € zzgl. 19 % MwSt. (208,25 € inkl. MwSt.) Auch Inhaber von bereits registrierten Geschmacksmustern sollten von Zeit zu Zeit den Bestand an Neuanmeldungen prüfen lassen. Dies zum einen um festzustellen bzw. zu beobachten, welche Aktivitäten der Wettbewerb unternommen hat und zum anderen ob dadurch beabsichtigte oder unbeabsichtige Beeinträchtigungen und Verwässerungen der eigenen Geschmacksmusterrechte eintreten können oder werden. In beiden Fällen ist es so möglich in einem frühen Stadium aktiv die weitere Vorgehensweise zu bestimmen, statt später in einer passiven Haltung Schadensbegrenzung gleich welcher Art betreiben zu müssen. Die Geschmacksmusterinhaberrechercheberichte zeigen alle Geschmacksmuster eines bestimmten, vorgegebenen Inhabers bzw. Wettbewerbers. Die Geschmacksmusterkopien enthalten folgende Angaben:
Die Geschmacksmusterinhaberrecherchen sind für eine Vielzahl von Ländern möglich. Die verfügbaren Länder, Preise und Bearbeitungszeiten erhalten Sie gerne auf Anfrage oder entnehmen Sie bitte unserer Übersicht "EuCor - Preise & Leistungen". |
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Hierbei bieten die EuCor Geschmacksmusterrecherchen eine kompetente Entscheidungsgrundlage für die weitere juristische Beurteilung. Die Recherchebasis für deutsche Geschmacksmuster sind die Geschmacksmustereintragungen beim DPMA, die als Fotografien oder Zeichnungen seit dem 01.07.1988 hinterlegt sind. Grundlage der Gemeinschaftsgeschmacksmusterrecherchen sind die seit EU-Registergründung vom 01.04.2003 an veröffentlichten EU-Geschmacksmuster. Internationale Geschmacksmuster sind seit dem 01.07.1979 beim Internationalen Büro der WIPO dokumentiert und insofern einsehbar. 
