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Ausrufezeichen keine Marke |
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! steht für eine Marke - ist aber keineDer europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 30.09.09 entschieden, dass ein einzelnes Ausrufezeichen (!) nicht als Markenzeichen in der EU geschützt werden kann. Dies hatte der Hamburger Modeanbieter "Joop! " versucht. Schon zuvor war Joop! damit beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante gescheitert. Damals wie heute ist die Begründung, dass das Ausrufezeichen, welches nicht besonders gestaltet ist, "nicht unterscheidungskräftig sei". Das Amt und das Gericht folgten insofern nicht der Argumentation des Unternehmen, dass das Zeichen nicht nur Bestandteil der Hauptmarke "Joop!" sei, sondern darüber hinaus auch beim relevanten Publikum bzw. Verkehrskreis für hochwertige und edle Bekleidung, Schmuck und Accessoires stehe. (Az: T-75/08)
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