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Wichtige Änderung im Markengesetz PDF Drucken E-Mail

Deutscher Bundestag beschliesst Änderung im Markengesetz

Der deutsche Bundestag hat Ende Mai eine Änderung des Markengesetzes beschlossen, die noch in diesem Jahr zum Tragen kommt und voraussichtlich die gängige Recherchestrategie im Vorfeld der Markenanmeldung beeinflussen wird.

Der Drucksache 16/11339 des deutschen Bundestags ist wie folgt zu entnehmen:

Das Markengesetz vom 25. Oktober 1994 ... §42 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern "Inhaber einer Marke" die Wörter "oder einer geschäftlichen Bezeichnung" eingefügt. ... Nach Absatz 2 Nr.3 wird folgende Nummer 4 eingefügt: "4. wegen einer nicht eingetragenen Marke mit älterem Zeitrang nach §4 Nr.2 oder einer geschäftlichen Bezeichung mit älterem Zeitrang nach §5 in Verbindung mit §12."

Demzufolge können dann Widersprüche gegen Markeneintragungen auch auf älteren Unternehmenskennzeichen (Firmennamen), Werktiteln oder nicht eingetragenen Marken basieren.

Folglich ist es empfehlenswert, im Vorfeld einer Markenanmeldung auch die Bereiche Unternehmenskennzeichen und Werktitel prüfen zu lassen. Hierfür bieten wir für Deutschland die kostengünstigen Komplettrecherchen "Wortmarke + Firmenname" und "Wortmarke + Titel" an, auf die darüberhinaus noch bis zum 30.09.2009 zusätzlich ein Nachlass von 20% gewährt wird - denn Sie wissen ja: 20 Jahre EuCor - 20% auf alle deutschen Recherchen.

 
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