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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen PDF Drucken E-Mail

Allgemeine Geschäftsbedingungen der EuCor Gesellschaft für Unternehmensinformationen

1. Ihren Auftrag führen wir ausschließlich unter Geltung deutschen Rechts zu den nachstehenden Bedingungen und auf der Grundlage unserer Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung aus. Falls Ihre eigenen Auftragsbedingungen oder Teile davon dem entgegenstehen
sollten, können diese nur durch ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung Vertragsbestandteil werden.

2. Ihren Auftrag erbitten wir schriftlich, auch per Telefax, am besten auf dem EuCor-Auftragsformular. Auftragsänderungen werden nur anerkannt, wenn sie in Textform erfolgen. Die Leistungen von EuCor erfolgen grundsätzlich in Textform.

3. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Auftrages, d.h. mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung durch uns zustande. Wir halten Sie an Ihren Antrag bis zu einem Zeitpunkt von 2 Wochen nach Auftragseingang bei uns gebunden.

3. Soweit keine ausdrückliche Stellvertretung angezeigt wird, wird der Vertrag mit derjenigen Rechtsperson geschlossen, deren Namen wir bei Auftragserteilung aufzeichnen und im Ergebnisausdruck wiedergeben.

4. Wir arbeiten auf der Grundlage veröffentlichter amtlicher Daten. Dennoch können wir für die Richtigkeit der aus den Handelsregistern und aus dem "Bundesanzeiger" übernommenen oder von Dritten gelieferten Daten keine Gewähr übernehmen.

5. Unsere Haftung und Gewährleistung richtet sich im Übrigen nach dem Werkvertragsrecht des BGB.

6. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Schadensersatzansprüche aus dem Gewährleistungsrecht, soweit nicht Eigenschaften zugesichert worden sind. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und EuCor oder seine Mitarbeiter kein Vorsatz oder grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet. Die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes wird in jedem Falle auf den Wert des Nettorechnungsbetrages des jeweiligen Auftrages beschränkt.

7. Soweit das Werksvertragsrecht keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht, verjähren Schadensersatzansprüche zwei Jahre nach Auftragserteilung.

8. Schnelle und pünktliche Ausführung Ihres Auftrages sind für uns selbstverständlich. Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder von uns nicht unmittelbar zu vertretenden Betriebsstörungen jedoch verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um zwei Wochen nach Beendigung der Ursache für die Leistungsverzögerung.

9. In gleicher Weise ist für uns Ihre pünktliche Zahlung der von uns in Rechnung gestellten Forderungen selbstverständlich. Unsere Forderungen sind mit Erfüllung des Auftrages und Übersendung unserer Rechnung zur Zahlung fällig. Skonto oder sonstige Zahlungsvorteile werden nicht akzeptiert, es sei denn, sie wurden von EuCor ausdrücklich und in Textform zugestanden. Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach dem in der jeweiligen Rechnung enthaltenen Rechnungsdatum ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

10. Gegenansprüche können nur aufgerechnet werden, Zahlungen nur zurückbehalten werden, wenn und insoweit diese Gegenansprüche durch uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Die Recherche-Ergebnisse sind nur für den Eigenbedarf des Bestellers bestimmt bzw. im Falle von Informationsvermittlung für den Eigenbedarf des Auftraggebers.

12. Bei allen sich auf diesen Vertrag beziehenden Streitigkeiten zwischen EuCor und Vollkaufleuten sowie zwischen EuCor und Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Aschaffenburg.

 


 
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