Allgemeine Geschäfts- und Wirtschaftsauskunftsbedingungen der EuCor GmbH & Co. KG
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Ihren Auftrag führen wir ausschließlich unter Geltung deutschen Rechts zu den nachstehenden Bedingungen und auf der Grundlage unserer Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung aus. Falls Ihre eigenen Auftragsbedingungen oder Teile davon dem entgegenstehen
sollten, können diese nur durch ausdrückliche, schriftliche Vereinbarung Vertragsbestandteil werden.
2. Ihren Auftrag erbitten wir schriftlich, auch per Telefax, am besten auf dem EuCor-Auftragsformular. Auftragsänderungen werden nur anerkannt, wenn sie in Textform erfolgen. Die Leistungen von EuCor erfolgen grundsätzlich in Textform.
3. Der Vertrag kommt erst mit der Annahme des Auftrages, d.h. mit der Übersendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erfüllung durch uns zustande. Wir halten Sie an Ihren Antrag bis zu einem Zeitpunkt von 2 Wochen nach Auftragseingang bei uns gebunden.
4. Soweit keine ausdrückliche Stellvertretung angezeigt wird, wird der Vertrag mit derjenigen Rechtsperson geschlossen, deren Namen wir bei Auftragserteilung aufzeichnen und im Ergebnisausdruck wiedergeben.
5. Wir arbeiten auf der Grundlage veröffentlichter amtlicher Daten. Dennoch können wir für die Richtigkeit der aus den Handelsregistern und aus dem "Bundesanzeiger" übernommenen oder von Dritten gelieferten Daten keine Gewähr übernehmen.
6. Unsere Haftung und Gewährleistung richtet sich im Übrigen nach dem Werkvertragsrecht des BGB.
7. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde, ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Schadensersatzansprüche aus dem Gewährleistungsrecht, soweit nicht Eigenschaften zugesichert worden sind. Soweit ein Schaden auf Verzug oder Unmöglichkeit beruht und EuCor oder seine Mitarbeiter kein Vorsatz oder grobes Verschulden trifft, wird nur der Ersatz des unmittelbaren Schadens geschuldet. Die Höhe des zu leistenden Schadensersatzes wird in jedem Falle auf den Wert des Nettorechnungsbetrages des jeweiligen Auftrages beschränkt.
8. Soweit das Werksvertragsrecht keine kürzere Verjährungsfrist vorsieht, verjähren Schadensersatzansprüche zwei Jahre nach Auftragserteilung.
9. Schnelle und pünktliche Ausführung Ihres Auftrages sind für uns selbstverständlich. Bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen oder von uns nicht unmittelbar zu vertretenden Betriebsstörungen jedoch verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen um zwei Wochen nach Beendigung der Ursache für die Leistungsverzögerung.
10. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer und in Euro. Die veröffentlichten Preise und Bearbeitungszeiten können von uns jederzeit geändert werden. In diesem Fall finden die jeweils neuesten Preise bzw. Bearbeitungszeiten Anwendung. Rechtsberatung führen wir nicht durch.
11. Ihre pünktliche Zahlung der von uns in Rechnung gestellten Forderungen ist für uns selbstverständlich. Unsere Forderungen sind mit Erfüllung des Auftrages und Übersendung unserer Rechnung zur Zahlung fällig. Skonto oder sonstige Zahlungsvorteile werden nicht akzeptiert, es sei denn, sie wurden von EuCor ausdrücklich und in Textform zugestanden. Zahlungsverzug tritt 14 Tage nach dem in der jeweiligen Rechnung enthaltenen Rechnungsdatum ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
12. Gegenansprüche können nur aufgerechnet werden, Zahlungen nur zurückbehalten werden, wenn und insoweit diese Gegenansprüche durch uns nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind.
13. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Die Recherche-Ergebnisse sind nur für den Eigenbedarf des Bestellers bestimmt bzw. im Falle von Informationsvermittlung für den Eigenbedarf des Auftraggebers.
14. Bei allen sich auf diesen Vertrag beziehenden Streitigkeiten zwischen EuCor und Vollkaufleuten sowie zwischen EuCor und Personen, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Gerichtsstand Aschaffenburg.
II. Bedingungen zur Wirtschaftsauskunftserteilung
1. Die Erteilung einer Wirtschaftsauskunft erfolgt aufgrund gesammelter Unterlagen, die durch neue Erkundungen ergänzt werden, wenn der Auskunftsgeber dies für notwendig erachtet. Eine Einsichtnahme in die behördlichen Register kann nicht in jedem Falle gewährleistet werden. Der Bericht kann nur die Verhältnisse schildern, wie sie zum Zeitpunkt der letzten Erkundung liegen. Auf die Namhaftmachung der Gewährsleute sowie auf die Offenlegung der Auskunftsvorgänge verzichtet der Auftraggeber. EuCor ist im Einzelfall berechtigt, das glaubhaft dargelegte Interesse zu prüfen.
2. Die Auskünfte enthalten die Berichterstattung über Geschäfts- und Krreditverhältnisse, wobei die Entscheidung über das Maß der Ermittlungen EuCor zusteht. Die Auskünfte sollen dem Auskunftsempfänger nur zur Nachprüfung eigener Ermittlungen dienen. Die Auskünfte sind keine allgemeinen Feststellungen, insbesondere stellen sie keine eigene Beurteilung durch EuCor dar, sondern sind im Allgemeinen nur die Wiedergabe von Meinungen Dritter, die auch durch eigene Angaben des Beauskunfteten ergänzt werden können. Für die Richtigkeit der Auskünfte kann keinerlei Gewähr übernommen werden.
3. EuCor handelt im Rahmen des BDSG und unterliegt der Schweigepflicht. Ein Antrag auf Wirtschaftsauskunft wird nur dann ausgeführt, wenn vom Auftraggeber berechtigtes und glaubhaft nachgewiesenes Interesse besteht. Dritten darf vom Ergebnis der Wirtschaftsauskunft oder Informationsquelle, auch in Form einer Kopie der Auskunft, keinerlei Kenntnis gegeben werden. Für den Fall des Zuwiderhandelns haftet der Auftraggeber aufgrund der Verletzung dieser Verpflichtung für alle Nachteile und Schäden, einschließlich sämtlicher Verfahrenskosten, die sich aus diesem Handeln ergeben.
III. Allgemeine Konditionen
Wir machen darauf aufmerksam, dass es für einige der angebotenen Dienstleistungenn keine vollständigen, amtlichen Verzeichnisse gibt. Obwohl wir unsere Recherchen auf das Genaueste und Umfangreichste durchführen, können wir für die Vollständigkeit keine Garantie übernehmen.
Rechtsberatung führt die EuCor GmbH & Co. KG nicht durch. Es ist daher empfehlenswert, für die Auswertung unserer Recherchen und Ausführungen einen Rechts- oder Patentanwalt zu beauftragen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Aufgrund von Wechselkursschwankungen oder sonstigen, nicht vorhersehbaren Ereignissen (z.B. Korrespondentenwechsel) behalten wir uns Preisänderungen während des laufenden Geschäftsjahres vor. Auf Anfrage bestätigen wir Ihnen deshalb gerne die aktuellen Recherchepreise.